Neuregelungen für „Öko-Tex“
Die Neuregelungen treten nach einer dreimonatigen Übergangsfrist am 1. April 2019 endgültig in Kraft. Im „Standard 100 by Öko-Tex“ und „Leather Standard by Öko-Tex“ wurden unter anderem die Substanz Benzol sowie vier Amin-Salze neu aufgenommen und mit Grenzwerten belegt. Auch die Substanz Quinolin, welche seit 2018 bereits unter Beobachtung von „Öko-Tex“ stand, ist nun mit einem Grenzwert reglementiert.
Im Zuge der „Vereinheitlichung“ der Grenzwertanforderungen gilt jetzt für nahezu alle Grenzwerte die Anforderung „<". Die Strategie von "Öko-Tex" besteht schon seit über 25 Jahren darin, nicht auf Gesetzgebungen zu warten. Durch die Umsetzung der oben erwähnten Aktualisierungen decken die Standards bereits jetzt die Anforderungen der neuen "REACH Anhang XVII CMR Gesetzgebung" (Commission Regulation (EU) 2018/1513) ab. Die Gesetzgebung wird für die darin behandelten 33 CMR Substanzen dagegen erst ab dem 01. November 2020 für Produkte verpflichtend.
Hohenstein Laboratories GmbH & Co. KG, Hohenstein, info@hohenstein.de, T +49 7143 271 0, www.hohenstein.com und https://oeko-tex.hohenstein.de/de/
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