GHS Kennzeichnung für Stoffgemische steht vor der Tür
TH: Was genau bedeutet GHS? Welche Maßnahmen wurden seitens der Hersteller im Rahmen der Einführung von GHS bis heute umgesetzt?
Dr. Breitenbach: „GHS“ steht für „Global Harmonized System“. Es bezeichnet eine neue, weltweit gültige Kennzeichnungsmethode für Chemikalien, um Anwender auf mögliche Gefahren und Risiken bei der Verwendung, Transport und Lagerung dieser Chemikalien hinzuweisen. In den Ländern der EU wird die Umsetzung von GHS durch die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 geregelt, die im Januar 2009 in Kraft trat. Gemäß dieser Verordnung ist die Einstufung und Kennzeichnung nach GHS für Stoffe bereits seit Dezember 2012 für die Hersteller verpflichtend. Ab Juni 2015 müssen nun auch Stoffgemische, z.B. chemisch-technische Produkte, nach GHS eingestuft und gekennzeichnet werden. Für die Auslieferung etwaiger Lagerbestände solcher Stoffgemische beim Technischen Handel, die mit der bisherigen EU Gefahrstoffkennzeichnung versehen sind, ist aber eine Übergangsfrist bis Mitte 2017 vorgesehen.
TH: Was ändert sich aufgrund der neuen GHS Gefahrstoffkennzeichnung für den Endanwender?
Dr. Breitenbach: Produktetiketten nach GHS Standard müssen folgende Informationen enthalten: Name, Anschrift und Telefonnummer des Herstellers, Nennmenge und Produktidentifikatoren, sowie die Gefahrenklassen bzw. Gefahrenkategorien. Nach diesen Angaben richten sich die Gefahrenpiktogramme, Signalwörter, Gefahren- und Sicherheitshinweise auf dem jeweiligen Etikett.
Insbesondere die neu gestalteten GHS Gefahrenpiktogramme in Form von roten Rauten, welche die bisherigen quadratischen, orangefarbenen EU-Gefahrstoffsymbole ersetzen, können für Anwender anfänglich verwirrend sein, zumal noch neue Piktogramme hinzugekommen sind. Das Gleiche gilt für die neuen Gefahren- und Sicherheitshinweise, von den englischen Begriffen „Hazard“ und „Precautionary“ abgeleitet als H+P Sätze bezeichnet, welche die bisher bekannten R+S Sätze ersetzen. Auch hier kann es zu Beginn erst mal zu Unklarheiten kommen. Zusätzlich neu sind die sogenannten Signalwörter „Gefahr“ und „Achtung“, die direkt auf mögliche Gefahrenpotenziale bei der Anwendung hinweisen sollen. Basis zur Umstellung der Produktetiketten auf GHS sind immer die Sicherheitsdatenblätter der Produkte, die vorab entsprechend auf den GHS Standard umgestellt wurden.
Die neuen GHS Kriterien können zu einer schärferen Einstufung von Gemischen führen, als es nach dem alten EU Recht der Fall war. Entsprechend kann es vorkommen, dass auch bereits bekannte Gemische andere bzw. zusätzliche Gefahrstoffkennzeichnungen erhalten. Hier sind die Betriebe aufgefordert, ihre bisherigen Gefährdungsanalysen, Gefahrstoffverzeichnisse und Betriebsanweisungen zu überprüfen, anzupassen und gegebenenfalls die innerbetrieblichen Anwender im Umgang mit Gefahrstoffen neu zu unterweisen.
TH: Welche Aufgaben im Zuge der Umstellung auf die GHS Kennzeichnung kommen auf den Technischen Handel zu? Worauf müssen Technische Händler insbesondere achten, um die neuen gesetzlichen Anforderung ab Juni 2015 korrekt umzusetzen und zu erfüllen?
Dr. Breitenbach: Für den Technischen Handel ergeben sich durch die verpflichtende Umstellung auf die GHS Kennzeichnung ab Juni 2015 zwei Handlungsschwerpunkte. Zum einen muss der Handel sicherstellen, dass chemische Produkte, welche ab dem 1. Juni 2015 von den Herstellern geliefert werden, gemäß GHS Standard etikettiert sind. Des Weiteren muss der Handel dafür sorgen, dass seine industriellen und gewerblichen Kunden die neuen GHS Sicherheitsdatenblätter erhalten. Idealerweise werden diese dem Kunden, gesteuert über das ERP-System, jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung der chemischen Produkte zur Verfügung gestellt.
Abgesehen von diesen rechtlich verbindlichen Maßnahmen bietet die Umstellung auf die GHS Kennzeichnung dem Technischen Handel natürlich auch die Chance, seine Kunden bei der Umstellung auf den neuen GHS Standard aktiv zu unterstützen, z.B. durch die Bereitstellung von zusätzlichem Informationsmaterial zu GHS oder durch entsprechende Schulungsmaßnahmen vor Ort. Das bietet dem Technischen Handel die Möglichkeit, sich als kompetenter Dienstleistungspartner für seine Kunden zu präsentieren.
TH: Das bringt uns zu der Frage, wie OKS den Technischen Handel bei der Umsetzung auf GHS unterstützt?
Dr. Breitenbach: Schon im Jahr 2012 haben wir unsere Technischen Händler im Rahmen eines OKS-Symposiums, abgehalten an zwei Veranstaltungsorten in Deutschland, über die Thematik der Umstellung auf die GHS Kennzeichnung informiert und auf die damit zusammenhängenden rechtlichen Anforderungen hingewiesen. Dementsprechend bieten wir unseren Handelspartnern nun an, bei Endkundenveranstaltungen gegebenenfalls über das Thema GHS zu referieren.
Mit der Umstellung unserer Produktpalette, insbesondere der Sprayprodukte, auf die GHS Kennzeichnung haben wir bereits Mitte letzten Jahres begonnen. Diese werden wir bis Frühjahr 2015 für alle unsere Produkte abschließen. Damit bieten wir unseren Händlern bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt Planungssicherheit bei der Produktbevorratung und der weiteren Vermarktung unserer Produkte. Neben der Erstellung der neuen Produktetiketten betrifft die Umstellung auch die zeitgleiche Bereitstellung der notwendigen GHS-konformen Sicherheitsdatenblätter für unsere Händler.
Mit der Umsetzung der GHS Anforderungen deutlich vor dem gesetzlich festgelegten Termin Mitte 2015 stellen wir von unserer Seite aus sicher, dass unsere Partner im Technischen Handel auf die zukünftigen Herausforderungen eines globalen Marktes bereits heute rechtssicher reagieren können.
Hersteller zu diesem Thema
Sie wollen TH Technischer Handel abonnieren?
Abonnieren Sie die digitale Ausgabe einschl. eines gedruckten Exemplars!
Weitere Pluspunkte: Sie können TH Technischer Handel auf dem PC, dem Tablet und dem Smartphone lesen und Artikel in den Ausgaben ab Juni 2016 nachschlagen. Und es dürfen vier Kollegen mitlesen.
Erstmal testen? Hier können Sie ein Probeabo bestellen.