Gefahrstoffe gesetzeskonform lagern
Die Zahl an Gesetzen und Verordnungen ist für den Anwender kaum überschaubar. Denios gibt mit dem „Mengen-Checker“ ein Hilfsmittel an die Hand, das schnell erste Antworten liefert.
Die Drehscheibe ist in vier Bereiche gegliedert. Auf den ersten Blick kann der Nutzer bereits erkennen, in welcher Hauptgruppe sich seine Substanz befindet: entzündbare Flüssigkeiten, Gase in Druckgaspackungen, Gase in Flaschen oder sonstige Flüssigkeiten und Feststoffe. Die Stoffgruppen sind mittels GHS Symbolen am äußeren Rand kenntlich gemacht und damit gleich erkennbar. Für jede Stoffgruppe sind eine oder mehrere H-Sätze und gegebenenfalls Lagergruppen aufgeführt (Peroxide, Explosivstoffe oder explosionsfähige Substanzen). Die Rückseite der Drehscheibe enthält Zusatzinformationen für den Anwender auf verschiedene Fragen, etwa „Wie unterscheide ich „lagern“ von „bereitstellen“?“ oder „Wieviel Auffangvolumen muss meine Auffangwanne aufweisen?“
Hat man die Drehscheibe auf das richtige Feld gedreht, zeigen sich dem Anwender auf einen Blick die wichtigsten Vorgaben:
- Die zulässige Höchstmenge für das Lagern außerhalb von definierten Lagern
- Die zulässige Höchstmenge, bis zu der in einem Gefahrstoffschrank gelagert werden darf
- Die Menge, ab der in einem speziell ausgelegten Gefahrstofflager gelagert werden muss
- Die Lagerklasse als Hilfe zur Steuerung der zulässigen Zusammenlagerung
Auch Verweise auf die jeweiligen Vorschriften liefert die Drehscheibe.
Denios AG, Bad Oeynhausen, info@denios.de, T +49 5731 753-0, www.denios.de
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