wdk begrüßt verlängerte Übergangsregelung bei Elastomerleitlinie
Der wdk begrüße die Entscheidung des UBA, Ergebnisse aus GC-MS-Screening-Versuchen, die zu Stoffen einer Elastomermischung ermittelt werden, für eine Risikoabschätzung zu akzeptieren. Das gilt allerdings nur für den Übergangszeitraum und ist auf Stoffe der Positivliste Teil 2 beschränkt.
„Die vom Umweltbundesamt (UBA) herausgegebene Elastomerleitlinie stellt hohe Anforderungen an die toxikologische Bewertung von Rohstoffen, die zur Herstellung von Elastomerbauteilen für die Trinkwasserversorgung benötigt werden“, schildert Engelhardt die Ausgangssituation. „In der Kautschukindustrie wurde schnell klar, dass aufgrund der zeit- und kostenaufwendigen Beschaffung von Stoffdaten die fristgerechte Umsetzung der Leitlinie bis zum 31.12. 2016 nicht machbar sein würde.“ Deshalb hatte der wdk schon vor einem Jahr eindringlich darauf hingewiesen, dass ohne toxikologische Daten zu den verwendeten Rohstoffen ab dem 1. Januar 2017 keine Produktion von Elastomer-Erzeugnissen für den Einsatz in der Trinkwasserversorgung mehr möglich wäre. Ohne Elastomere wäre die Trinkwasserversorgung in Deutschland insgesamt gefährdet.
Die erfreulichen Fortschritte würden jedoch nichts am außerordentlich hohen Sach- und Kostenaufwand der Unternehmen der Kautschuk- und Elastomerindustrie ändern. „Die Ermittlung der für einen Stoffantrag notwendigen Stoffdaten stellt die Dichtungshersteller vor massive Herausforderungen“, so Engelhardt abschließend, „insbesondere vor dem Hintergrund eines fehlenden Engagements der Rohstoffindustrie.“
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