DGUV fordert regelmäßige Überprüfung des Dichtsitzes von Atemschutzmasken

Menschen, die im Arbeitsalltag mit Gefahrstoffen zu tun haben, benötigen zwingend eine Persönliche Schutzausrüstung (PSA), zu der häufig eine Atemschutzmaske zählt. Da Masken nur mit optimalem Sitz einen umfassenden Schutz vor potenziellen gesundheitlichen Schäden gewährleisten können, hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Ende 2021 ihre Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“ erweitert, berichtet jüngst der VTH in einer Pressemitteilung.

Masken-Fit-Test
Eine Atemmaske schützt nur dann zuverlässig, wenn sie zum individuellen Gesicht des Anwenders passt und korrekt aufgesetzt wird. Bildquelle: Kollaxo

Die Regeln der DGUV beschreiben geeignete Präventionsmaßnahmen zur Vorbeugung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsgefahren und machen branchenorientierte fachliche Vorgaben. Im Zuge der Regelwerk-Überarbeitungen implementierte die DGUV die Empfehlung zur Durchführung einer Anpassungsüberprüfung oder auch Masken Fit Tests. In diesem Test kann die Dichtigkeit einer Atemschutzmaske verlässlich ermittelt werden. Verpflichtend ist nun, dass die Passform geschlossener Atemanschlüsse bei jedem Anwender individuell vor dem ersten Einsatz durch eine ausgebildete Person überprüft werden muss.

Wie verläuft das Masken-Fit-Testing?

Beim quantitativen Fit Test geht es darum festzustellen, ob eine Maske zum individuellen Gesicht des Anwenders passt. Bei dieser objektiven Testvorgehensweise misst die testende Person mit Hilfe eines sogenannten Partikelzählers die Partikelkonzentrationen innerhalb und außerhalb eines Atemschutzes. Während des Tests absolviert der Anwender Bewegungs-, Atem- und Sprechübungen, die dem realistischen Arbeitsalltag nachempfunden sind. Das gemessene Verhältnis der Partikelanzahl zueinander bildet die Schutzwirkung der Maske als Zahlenwert ab. Bezeichnet wird dieser Wert als „Fit-Faktor“. Je nach Maskentyp muss ein bestimmter Wert erreicht werden, um den Test zu bestehen.

In den USA wird die Dichtheitsprüfung schon seit vielen Jahren gefordert. Die Guidelines der Occupational Health and Safety Administration (OSHA) schreiben eine jährliche Durchführung gesetzlich verpflichtend vor. Was sich in den Vereinigten Staaten längst bewährt hat, hält nun in Deutschland Einzug.

Erfahrungen mit dem Masken Fit Test

Ein Beispiel: Der pharmazeutische Auftragshersteller Rottendorf Pharma GmbH übernimmt in Zusammenarbeit mit seinem Fachhändler Piel GmbH und dem VTH-QUALITÄTSPARTNER Dräger Verantwortung für die Gesundheit seiner Belegschaft und führt bereits seit Jahren regelmäßig Masken Fit Tests durch. „Die neue DGUV-Regel bestätigt uns, dass wir mit dem Masken Fit Test auf dem richtigen Weg sind“, bekräftigt Friedrich Günnewig, Diplomchemiker und Sicherheitsfachkraft bei der Rottendorf Pharma GmbH.

Simon Bonk von Piel weiß aus Erfahrung: „Nicht in jedem Industriebereich sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausreichend im Umgang mit Atemschutzgeräten geschult.“ Gerade für solche, die vor Antritt der Arbeitsstelle keine Berührungspunkte mit Atemschutz hatten, sei die DGUV-Verpflichtung, einen Masken Fit Test durchzuführen, mehr als sinnvoll.

„Gefahrstoffe haben den Nachteil, dass man die Folgen nicht direkt sieht. Wenn man gegen eine scharfe Kante tritt, weiß man sofort, was passiert ist, aber wenn man etwas einatmet, was nicht direkt einen Schmerz verursacht, merkt man das erst Jahre später“, erklärt Ibrahim Erdem, Verkaufsberater Industrie bei Dräger Safety.

Zu dem Thema Masken Fit Test haben die Firmen Rottendorf Pharma, Piel und Dräger Safety ein dokumentarisches Video veröffentlicht: https://youtu.be/xviX23Rpb2E.

VTH Verband Technischer Handel e.V., Düsseldorf, info@vth-verband.de, T +49 211 44 53 22, www.vth-verband.de

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