Steuern: BGA begrüßt Pläne zur Vereinfachung „ausdrücklich“

Der BGA befürwortet die Pläne des Bundesfinanzministeriums, die Unternehmensbesteuerung in Deutschland zu vereinfachen. „Die Ergebnisse der beiden Expertenkommissionen sind ein Schritt vorwärts in Richtung zukunftsfähiges, verständliches und leicht nachvollziehbares Steuerrecht“, sagte BGA-Präsident Dr. Dirk Jandura anlässlich der Vorstellung der Ergebnisse der beiden Expertenkommissionen „vereinfachte Unternehmensteuer“ und „bürgernahe Einkommensteuer“ am 12. Juli 2024. „Das wäre jetzt eine Chance für die Bundesregierung, den Wirtschaftsstandort zu stärken. Eine wettbewerbsfähige Unternehmensbesteuerung ist lange überfällig. Die Vorschläge zur Vereinfachung und stärkeren Digitalisierung begrüßen wir ausdrücklich“, so Jandura.

(Bildquelle: fovito / stock.adobe.com)

„Den Empfehlungen sollten Taten folgen“

„Die Unternehmensteuerkommission hat die richtigen Maßnahmen vorgelegt, die wir seit Jahren für unsere Unternehmen im Groß- und Außenhandel fordern: Die Entschlackung der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer sowie die Vermeidung von Doppelbesteuerungen und Mehrbelastungen im internationalen Steuerrecht würden Unternehmerinnen und Unternehmer in dieser herausfordernden Zeit entlasten“, so der Großhandelspräsident. „Jetzt kann die Regierung beweisen, dass sie mit einer Stimme spricht und sich auch für Unternehmen und den Wirtschaftsstandort Deutschland einsetzt. Den Empfehlungen sollten Taten folgen, nicht nur lobende Worte.“

Und weiter: „Der Steuerkurs der vergangenen Jahre hat zu anhaltender wirtschaftlicher Schwäche, Abwanderung von Unternehmen und Verlagerung oder Aufschiebung von Investitionen geführt. Wir brauchen in die Zukunft investierende Unternehmen und motivierte, leistungsorientierte Beschäftigte. Nur so können wir die konjunkturellen und strukturellen Herausforderungen durch mehr Wachstum bewältigen. Die Koalition muss eine Modernisierung des Unternehmensteuerrechts auf den Weg bringen, die die Belastung rechtsformunabhängig unter Verzicht auf den Solidaritätszuschlag auf das international vergleichbare Niveau von 25 % senkt.“

„Wir begrüßen zudem ausdrücklich das Once-Only-Prinzip der Einkommensteuerkommission. Mehr Digitalisierung macht das Leben einfacher, damit sollte nicht bei den Unternehmen Halt gemacht werden. Auch hier würde eine Vereinfachung der Datenverfügbarkeit zu einer deutlichen Entlastung der Unternehmen führen“, so Jandura abschließend.

info@bga.de, T +49 30 5900995-0, www.bga.de

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