Positionspapier: CITHA lehnt EU-Lieferkettengesetz ab

Der europäische Außenhandelsverband CITHA lehnt die Richtlinie zum geplanten EU-Lieferkettengesetz in ihrer jetzigen Form ab, schreibt die Vereinigung in einem Positionspapier. Sie würde zu einer neuen Dimension der bürokratischen Überlastung und Rechtsunsicherheit führen. Nach den Worten von CITHA-Präsident Jan Krückemeyer, Geschäftsführer des gleichnamigen Technischen Händlers aus Wilnsdorf, „erschwert die Richtlinie den Außenhandel und geht zu Lasten von Arbeitsplätzen und Wertschöpfung in Europa“.

Bildquelle: Nico / stock.adobe.com

Es sind vor allem drei Aspekte, die nach Ansicht von CITHA gegen die Richtlinie sprechen:

– Unternehmen sollen nahezu alle Stufen ihrer Lieferketten weltweit auf Verstöße gegen Menschenrechte und Umwelt- oder Sozialstandards überwachen. Gerade Industrieunternehmen haben oft zehntausende oder sogar eine sechsstellige Zahl von Lieferanten, von denen ein erheblicher Teil jährlich wechselt. Allein die Kosten für die Einhaltung der Vorschriften würden für einzelne Unternehmen oft in die Millionen gehen.

– Die Richtlinie sieht keine klaren Ausnahmen vor – auch nicht für Lieferbeziehungen innerhalb des ohnehin stark regulierten EU-Binnenmarktes. „Eine explizite Ausnahmeregelung für alle im EU-Binnenmarkt ansässigen Lieferanten und Kunden wäre aber im Rahmen eines risikobasierten Ansatzes dringend erforderlich“, so CITHA.

– Nach den Plänen der EU sollen nicht nur Lieferanten und deren Zulieferer, sondern auch Geschäftskunden überwacht werden. „Es ist jedoch eine völlig unrealistische Annahme, dass KMU ihren Geschäftskunden vorschreiben könnten, wie und wo die von ihnen verkauften Produkte letztlich eingesetzt werden“, ist man CITHA überzeugt.

Kritik auch an Haftungsregelungen

Auch die vorgeschlagene zivilrechtliche Haftung sei zu kritisieren. Es sei schlichtweg unpraktisch zu verlangen, dass Unternehmen aus EU-Mitgliedsstaaten für Pflichtverletzungen in ihren Lieferketten haften sollen – und das auch noch weltweit. Während Nichtregierungsorganisationen von eigenen Klagerechten profitieren sollen, können für Unternehmen zusätzliche Beweisanforderungen gelten. Auf diese Weise könnten die oft unkalkulierbaren Haftungsrisiken dazu führen, dass sich Unternehmen aus betroffenen Regionen zurückziehen. Es entstünde eine neue Prozessindustrie, die zu einem höheren Verwaltungsaufwand für die Unternehmen führen würde. Die Verunsicherung im Außenhandel würde zunehmen.

„Die Achtung der Menschenrechte weltweit ist ein Ziel, dem sich auch die Unternehmen der CITHA-Mitgliedsorganisationen klar verpflichtet fühlen“, schreibt der Verband. „Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sind für europäische Unternehmen entscheidend. Sie richten bereits ihre globalen Lieferbeziehungen danach aus und kommunizieren über ihre internationalen Partner europäische Standards in die Welt. Europäische Unternehmen unter Generalverdacht zu stellen, würde sich in der Praxis jedoch als kontraproduktiv erweisen, und der Verlust an wirtschaftlicher Substanz in der EU würde durch eine solche Lieferkettenrichtlinie weiter verschärft werden.“

CITHA appelliert daher: „Statt den Weg über die Richtlinie zu gehen, lassen Sie uns gemeinsam einen Neuanfang machen und im Dialog miteinander überlegen, wie wir unsere Standards zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt noch effektiver in globalen Lieferketten weltweit durchsetzen können. Eine europäische Regelung muss der Tatsache Rechnung tragen, dass kleine und mittlere Unternehmen aufgrund begrenzter Ressourcen und geringerer Marktmacht weniger Möglichkeiten haben, Einfluss auf Lieferketten zu nehmen. Der Anwendungsbereich über die gesamte Wertschöpfungskette – auch innerhalb Europas und auf nachgelagerten Stufen – ist unrealistisch. Zwingende gesetzliche Vorgaben müssen auf direkte Lieferanten beschränkt werden, um in der täglichen Praxis umsetzbar zu sein.“

CITHA fordert, dass die EU den Unternehmen künftig auch bessere Informationen über menschenrechtliche Risiken zur Verfügung stellen müsse. Dabei sollten bestehende Industriestandards anerkannt werden. Vorrangiges Ziel des Lieferkettengesetzes dürfe nicht der Rückzug, sondern die Befähigung der Unternehmen sein. „Die EU-Mitgliedsstaaten müssen ihrer ureigenen staatlichen Pflicht zum Schutz der Menschenrechte im Rahmen ihrer Außenpolitik nachkommen und sich für verbesserte Menschenrechtsstandards im Rahmen internationaler Abkommen einsetzen.“

info@citha.eu, T + 49 30 72 62 57 93, www.citha.eu

Hersteller zu diesem Thema

 


 

Sie wollen TH Technischer Handel abonnieren?

Abonnieren Sie die digitale Ausgabe einschl. eines gedruckten Exemplars!

Weitere Pluspunkte: Sie können TH Technischer Handel auf dem PC, dem Tablet und dem Smartphone lesen und Artikel in den Ausgaben ab Juni 2016 nachschlagen. Und es dürfen vier Kollegen mitlesen.

Erstmal testen? Hier können Sie ein Probeabo bestellen.

Das könnte Sie auch interessieren