Oeko-Tex ändert Richtlinien sowie Prüfkriterien und Grenzwerte

Zu Jahresbeginn hat "Oeko-Tex"die bestehenden Richtlinien sowie die geltenden Prüfkriterien und Grenzwerte für ihre Zertifizierungen und Services aktualisiert – "ganz im Sinne von konsistentem Verbraucherschutz und Nachhaltigkeit von Textilien und Lederprodukten", wie man seitens der Oeko-Tex Association betont. Alle Neuregelungen treten nach einer Übergangsfrist am 1. April 2020 endgültig in Kraft. Nachfolgend finden sich die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Bildquelle: Korn V. / stock.adobe.com

„Made in Green“ auch für Lederprodukte

Nach der Einführung des „Made in Green“-Labels 2015 für Textilien ist es ab Januar 2020 möglich, Lederprodukte mit dem Nachhaltigkeitslabel auszuzeichnen. Im Jahr 2019 wurde die STeP-Zertifizierung auf Lederproduktionsstätten ausgeweitet. Einen weiteren Schritt geht „Oeko-Tex“, indem nun auch die Integration von Lederprodukten beim „Made in Green“-Label erfolgt. Entsprechend gelabelte Lederartikel sind gemäß „Leather Standard“ auf Schadstoffe geprüft und nach STeP an sozialverträglichen Arbeitsplätzen in umweltfreundlichen Betrieben produziert.

Neuerungen in den Grenzwertkatalogen

Nach einem Jahr unter Beobachtung wurden die krebserregenden N-Nitrosamine und N-nitrosierbaren Substanzen in den Standard 100 sowie den „Leather Standard“ aufgenommen. Auch das Herbizid Glyphosat und seine Salze halten nach einem Jahr unter Beobachtung endgültig Einzug in die Grenzwertkataloge des Standard 100. Für den Totalgehalt der toxischen Schwermetalle Arsen und Quecksilber wurden im Standard 100 sowie im „Leather Standard“ spezifische Grenzwerte festgelegt. Insgesamt führen die strengen Anforderungen für Rückstände in textilen Materialien auch zu einer geringeren Belastung von Umwelt, Arbeitnehmern und Verbrauchern. „Oeko-Tex“

„Oeko-Tex“ nimmt 2020 diverse Substanzen aufgrund von neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen bzw. Konformität mit einschlägigen Vorgaben neu unter Beobachtung. Dies betrifft vor allem einige neue als SVHC eingestufte Substanzen, die nach der REACH-Verordnung zum Schutz der menschlichen Gesundheit und Umwelt mit besonders gefährlichen Eigenschaften identifiziert worden sind sowie Substanzen aus der Gruppe der Arylamine. Aber auch diverse Farbstoffe, Pestizide und perfluorierte Verbindungen werden künftig genau unter die Lupe genommen.

Ein kostenfreies Webinar mit detaillierten Informationen zu den Neuregelungen 2020 für sämtliche „Oeko-Tex“ Produkte ist ab Ende Januar 2020 über die Webseite www.oeko-tex.com abrufbar, wo sich auch die Neuregelungen im Detail über den Menüpunkt „Downloads“ abrufen lassen.

Oeko-Tex Association, Zürich, Schweiz, info@oeko-tex.com, T +41 44 501 26 00, www.oeko-tex.com

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