Leitsätze für einen mittelstandsgerechten Digitalisierungsprozess
Nach Überzeugung der beteiligten Gruppen werde der Mittelstand die Chancen der Digitalisierung erfolgreich nutzen können, „wenn die politischen und unternehmerischen Rahmenbedingungen den besonderen Erfordernissen des Mittelstandes entsprechen“. Auch im Bildungsbereich, bei der Finanzierung sowie bei datenschutz- und arbeitsrechtlichen Regelungen müsse die Politik den digitalen Veränderungen in einer mittelstandsgerechten Form Rechnung tragen.
Die Verbände treten dafür ein, für die Digitalisierungspolitik im Bundeskanzleramt eine zentrale Stelle zur Koordinierung der Aktivitäten und Initiativen zu schaffen. Um die wirtschaftlichen Potenziale der Digitalisierung gerade auch im ländlichen Raum aktivieren zu können, ist aus Sicht des Mittelstandes eine flächendeckende Breitbandversorgung unabdingbar. Weiterhin vorhandene weiße Flecken müssten zügigst beseitigt werden. Breitbandversorgung sei als eine Grundversorgung zu begreifen, die nicht nur in den urbanen Ballungszentren, sondern dringend auch im ländlichen Raum in gleicher Qualität zur Verfügung stehen müsse.
Die Verbände erkennen an, dass ein effektiver Datenschutz die Voraussetzung ist, um im digitalen Raum das Persönlichkeitsrecht zu wahren. Allerdings müsse er angemessen und ausgewogen bleiben. Notwendig seien praxistaugliche Regelungen. Selbstverpflichtende Vereinbarungen sollten eine höhere Akzeptanz erfahren.
Zwischen den mittelständischen Marktakteuren und vielfach global agierenden Plattformbetreibern gelte es, einen Wettbewerb auf Augenhöhe sicherzustellen. Die Plattformökonomie erfordere faire Wettbewerbsbedingungen, gerade auch mit Blick auf die Besteuerung der digitalen Wirtschaft im Vergleich zur „herkömmlichen“ Wirtschaft. Zudem müsse die ökonomische Verfügbarkeit der für Unternehmen marktrelevanten Daten unabhängig von der Unternehmensgröße ermöglicht werden.
Der Mittelstand fordert, die Digitalisierung bildungspolitisch weiter zu unterfüttern. Die digitale Ausstattung der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen müsse auf dem aktuellen Stand sein und die Lehrkräfte müssten entsprechend qualifiziert werden. Nicht zielführend sind nach Auffassung der Verbände hingegen Pläne, die Bundesagentur für Arbeit zu einer bundesweiten Qualifizierungsinstanz umzugestalten.
Die aus der „analogen Zeit“ stammenden Arbeitszeitregelungen sollten an die Erfordernisse der digitalen Arbeitswelt angepasst werden. Die Europäische Arbeitszeitrichtlinie gebe hier Spielräume, die der deutsche Gesetzgeber dringend nutzen müsse.
In ihren Leitsätzen weisen die Mittelstandsverbände darauf hin, dass die IT-Sicherheit weiter erhöht werden muss. Die Privatwirtschaft müsse die Lösungen zur Gewährleistung von IT-Sicherheit liefern, die Politik den dafür geeigneten Rahmen setzen. Als erfreulich werten die Verbände, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BIS) sich nun auch gezielt der mittelstandsspezifischen Herausforderungen der IT-Sicherheit annimmt. Eine zunehmende Bedeutung misst der Mittelstand zudem der digitalen Standardisierung und der Kompatibilität von Softwarelösungen und Produktionslösungen zu.
andre.schwarz@bga.de, T +49 30 5900995-0, www.bga.deund www.arbeitsgemeinschaft-mittelstand.de
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