Groß- und Außenhandelskaufmann wird moderner

Nach den im April 2018 stattgefundenen Antragsgesprächen zur Neuordnung der Kaufleute im Groß- und Außenhandel beim Bundeswirtschaftsministerium wird nun das offizielle Neuordnungsverfahren eingeleitet. Eine Modernisierung des zuletzt 2006 novellierten Berufs ist erforderlich, weil unter anderem mit der fortschreitenden Digitalisierung neue Kompetenzen in der Arbeitswelt benötigt werden. Außerdem soll der Kernberuf des Groß- und Außenhandels einen neuen Namen erhalten.

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Die fortschreitende digitale Vernetzung von Wertschöpfungsketten, die erweiterten Möglichkeiten des Vertriebskanals Internet und die permanente Digitalisierung von Geschäftsprozessen (E-Business) verändern die beruflichen Anforderungen an das Personal im Groß- und Außenhandel. Der BGA-Berufsbildungsausschuss hat den Wandel im Handel zum Anlass genommen, nach mehr als zehn Jahren eine Modernisierung des Berufsbildes Kaufmann/Kauffrau im Groß- und Außenhandel vorzunehmen.

Nach mehr als zwei Jahren interner Vorbereitung fand nun endlich im April 2018 das Antragsgespräch beim Bundeswirtschaftsministerium statt. In einer zweistündigen Konferenz mit den beteiligten Akteuren der Berufsbildung von Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften, Kammern, Ländern, Bundesministerien und Wissenschaft wurde der Antrag mit den wesentlichen Eckpunkten beschlossen.

Mit dem Arbeitstitel Kaufmann/Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement soll der stärkeren Prozessorientierung und der wachsenden Bedeutung des Projektmanagements in der beruflichen Tätigkeit Rechnung getragen werden. Zugleich soll damit die Attraktivität des Berufsbildes gesteigert werden. Die Umsetzbarkeit wird im Verfahren geprüft. Inhaltlich wird der Umgang mit Daten und der Vertrieb von Dienstleistungen um die Ware herum deutlich stärker betont. Auch der Aspekt der Nachhaltigkeit in Beschaffungs- und Logistikprozessen soll berücksichtigt werden.

Gestreckte Abschlussprüfung angestrebt

Formal wird die Umstellung der Prüfung auf eine gestreckte Abschlussprüfung angestrebt. Das würde bedeuten, dass der erste Teil der Abschlussprüfung etwa nach der Hälfte der Ausbildungszeit, anders als die bisherige Zwischenprüfung, auch in die Abschlussnote einginge.

Ein realistischer Zeitpunkt für das Inkrafttreten der modernisierten Ausbildungsverordnung ist Herbst 2020. Dies setzt voraus, dass das Sachverständigenverfahren bis Ende 2019 abgeschlossen sein wird, sodass Ende 2019/Anfang 2020 die Verordnung erlassen werden kann. Damit bliebe noch mindestens ein halbes Jahr Vorbereitungszeit für die Implementierung der Neuerungen in Betrieben und Berufsschulen.

Der Projektauftrag für die Neuordnung muss nun noch vom Bund-Länder-Koordinierungsausschuss am 5. Juni 2018 beschlossen werden. Danach würde unmittelbar das Sachverständigenverfahren beim Bundesinstitut für Berufsbildung beginnen.

info@bga.de, T +49 30 590099-581, www.bga.de

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