EU verlängert CBAM-Meldefrist
Zeitgleich mit der Bekanntgabe am 29. Januar 2024 hat die nationale CBAM-Behörde in Deutschland, die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) vermeldet, dass die verzögerte Bereitstellung der Registrierungsmöglichkeiten für berichtspflichtige Anmelder und somit die späte Möglichkeit zur Erstellung der CBAM-Berichte in Deutschland für berichtspflichtige Anmelder nicht zur Verhängung von Sanktionen oder anderen Nachteilen führen werde.
Der BGA und seine Mitgliedsverbände fordern die Verantwortlich in Brüssel wie Berlin auf, „umgehend alles zu tun, damit zukünftiges Verwaltungshandeln resilienter wird“, wie der BGA schreibt und ergänzt: „Neben entschlackten Vorschriften gehört eine effiziente Verwaltung mit gut durchdachten und erprobten Prozessen unabdingbar zu einem gelungenen Bürokratieabbau.“
info@bga.de, T +49 30 5900995-0, www.bga.de
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