Freigrenze für die Einfuhr von Waren entfällt

Ab dem 1. Juli 2021 entfällt die bisherige Freigrenze von 22 EUR für die Einfuhr von Waren nach Deutschland. Das bedeutet, dass Kunden grundsätzlich für jede Ware, die sie in einem Nicht-EU-Land (z.B. USA, Großbritannien, China) bestellen, Einfuhrabgaben bezahlen müssen. Auf diese wichtige Änderung im internationalen Warenversand hat die Deutsche Post DHL Group hingewiesen. Die Neuregelung geht auf eine Initiative der Europäischen Kommission zurück, die damit die steuerrechtliche Bevorzugung von ausländischen Versandhändlern außerhalb der EU und Mehrwertsteuerbetrug stoppen möchte.

Mann im Logistikzentrum
Bildquelle: DHL

Bisher sind alle Sendungen von Waren, deren Sachwert nicht höher ist als 22 EUR, einfuhrabgabenfrei (Artikel 23 und 24 Zollbefreiungsverordnung). Dies gilt für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer. Ausnahmen gelten lediglich für Alkohol, Tabak und Parfüm. Ab dem 1. Juli 2021 endet diese Befreiung und auf jeden Warenversand werden dann Einfuhrabgaben erhoben. Ausnahme: Wenn der Warenwert so gering ist, dass die darauf anfallende Einfuhrumsatzsteuer weniger als 1 EUR beträgt – also bis 5,23 EUR – verzichtet der Zoll auf die Erhebung der Abgaben. Keine Einfuhrabgaben entstehen den Kunden außerdem, wenn die Ware auf einem Online-Marktplatz bestellt wurde, der bereits in der EU registriert ist und welcher die anfallende Mehrwertsteuer in einem EU-Land abführt. Grund: Diese Abgaben werden direkt beim Verkauf bzw. der Online-Bestellung bezahlt.

impressum.brief@deutschepost.de, T +49 (0)228 182-0, www.dpdhl.com, www.deutschepost.de und www.deutschepost.de/de/b/briefe-ins-ausland/zollinformation/neuerungen-2021.html

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