BGA: Entwurf für Bürokratieentlastungsgesetz „schafft kaum Erleichterung“

Seit Januar liegt der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz für ein Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) vor. Der BGA kommt in einer Stellungnahme zu dem Ergebnis: „Die geplanten Änderungen sind sinnvoll, können aber nur ein erster Schritt sein.“

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Die Eckpunkte zum Gesetz wurden bereits am 30. August 2023 im Bundeskabinett beschlossen. So sollen etwa Aufbewahrungspflichten für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht verkürzt und Melde- und Informationspflichten abgebaut werden. Vor allem aber ersetzt der Entwurf an zahlreichen Stellen im Gesetz das Schriftformerfordernis durch die Textform, was viele rechtliche Abläufe vereinfachen und beschleunigen dürfte. Leider sei dies nicht immer konsequent umgesetzt, so der BGA. Schließlich sei „der Umfang der Entlastung insgesamt enttäuschend“: Dem Referentenentwurf war Anfang 2023 eine Verbändeumfrage vorangegangen, an der sich insgesamt 57 Verbände (auch der BGA) beteiligt hatten. Diese hatten 442 Maßnahmen zum Bürokratieabbau vorgeschlagen, von denen sich aber nur sehr wenige im BEG IV wiederfinden lassen.

Der BGA hat es sich daher nicht nehmen lassen, in seiner Stellungnahme zum BEG IV auf zahlreiche Maßnahmen hinzuweisen, die ergänzend zur Bürokratieentlastung ergriffen werden sollten.

info@bga.de, T +49 30 5900995-0, www.bga.de

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