BGA begrüßt neuen Ausbildungsberuf
„Der E-Commerce-Kaufmann ist ein wichtiger Meilenstein im dualen Berufsbildungssystem Deutschlands. Mit ihm ist es gelungen, einen völlig neuen, branchenübergreifenden, modernen Beruf für digitale Geschäftsmodelle zu konzipieren. Die Akteure der dualen Berufsbildung aus Verbänden, Gewerkschaften, Kammern und öffentlicher Hand haben damit erneut bewiesen, dass das duale Berufsbildungssystem auf die veränderten Anforderungen des Arbeitsmarktes flexibel reagieren kann“, so Bingmann weiter. Der BGA war im Ordnungsverfahren mit zwei Sachverständigen beteiligt. „Die Länder sind nun gefordert, die sachliche und personelle Infrastruktur für den Unterricht an den Berufsschulen zu schaffen. Wir unterstützen sie dabei gern“, so Bingmann abschließend.
Ab August 2018 kann der neue Beruf auch in Betrieben des Großhandels ausgebildet werden, sofern diese einen Online-Vertriebskanal nutzen. Mit der heutigen Verkündung der Verordnung können ab sofort auch Ausbildungsverträge bei den Industrie- und Handelskammern eingetragen werden.
BGA – Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e. V., Berlin, info@bga.de, T +49 30 590099-581, www.bga.de
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