BAuA: Wenig Aufklärung über Risiken durch UV-Strahlung
Rund 290.000 Menschen erkranken jährlich in Deutschland neu an Hautkrebs. Die UV-Anteile der Sonnenstrahlung lösen dabei häufig aktinische Keratosen und das Plattenepithelkarzinom aus. Diese Formen des weißen Hautkrebses sind seit 2015 als Berufskrankheit anerkannt. Die Beschäftigten sehen sich im Freien nicht nur der UV-Strahlung der Sonne ausgesetzt. Rund zwei von drei Betroffenen (69 %) arbeiten auch häufig unter Hitze, Kälte, Feuchtigkeit und Zugluft. Auch befinden sich Dreck und Schmutz sowie Rauch, Staub und Gase häufiger in ihrer Arbeitsumgebung. Insgesamt berichten die viel im Freien Arbeitenden häufiger über Reizungen der Haut (16 %) als andere Beschäftigte (11 %).
Die Ergebnisse zeigen, dass es verschiedene Berufe gibt, in denen Beschäftigte durch die Arbeit im Freien ein erhöhtes Hautkrebsrisiko tragen, doch rund 60 % der Betroffenen erhalten keine regelmäßige Unterweisung. Letztlich lassen sich die Risiken durch die UV-Anteile der Sonnenstrahlung durch angepasste Schutzmaßnahmen und angepasstes Verhalten verringern. Neben der Aufklärung der Beschäftigten durch den Arbeitgeber gehören dazu Maßnahmen wie beispielsweise eine ausreichende Verschattung der Arbeitsplätze oder das Tragen angemessener Kleidung zum Sonnenschutz.
Das baua: Faktenblatt „Arbeiten im Freien – Beschäftige vor UV-Strahlung schützen“ gibt es als PDF im Internetangebot der BAuA unter www.baua.de/publikationen.
poststelle@baua.bund.de, T +49 231 9071-0, www.baua.de
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