Bedenken gegen PFAS-Verbotsverfahren
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hatte Anfang Februar den Vorschlag für ein Verbot der Herstellung, der Verwendung und des Inverkehrbringens (einschließlich der Einfuhr) von mindestens 10.000 Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) veröffentlicht. Das vorgeschlagene Verbot wurde im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung REACH von Behörden aus Deutschland, den Niederlanden, Dänemark, Norwegen und Schweden ausgearbeitet. Ziel des Verbots ist es, die Freisetzung von PFAS in die Umwelt drastisch zu verringern. Nach der Veröffentlichung erfolgt nun eine wissenschaftliche Bewertung durch ECHAs Ausschüsse für Risikobeurteilung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC).
Voraussichtlich 2025 kann mit einer Entscheidung der Europäischen Kommission über diesen Vorschlag gerechnet werden. Sollte der PFAS-Beschränkungsvorschlag angenommen werden, wäre dies eines der umfangreichsten Verbote chemischer Stoffe seit Inkrafttreten der REACH-Verordnung 2007.
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