Normkonformität sichern für orthopädischen Fußschutz

Jeder zehnte Träger von Sicherheitsschuhen ist mittlerweile auf orthopädische Maßnahmen angewiesen. Da Fußschutz aber strengen Normen unterliegt, gilt es bei der Zurichtung von Sicherheitsschuhen und der Benutzung von Einlagen einiges zu beachten. Denn Veränderungen an einem zertifizierten Schuh können dazu führen, dass dieser aus der Norm fällt und möglicherweise der gesetzliche Unfallversicherungsschutz des Trägers erlischt.

Diese semi-orthopädischen Einlagen für Senk-, Normal- und Hohlfüße können in die Sicherheitsschuhe des Herstellers eingelegt werden, ohne dass die Baumusterprüfung ungültig wird (Bildquelle: Elten)

Hersteller, die ihre Modelle in verschiedenen Ausführungen zertifizieren lassen und Fertigungsanleitungen für Schuhtechniker bereitstellen, sorgen für eine deutliche Vereinfachung der Zurichtung von Fußschutz, der auch dann noch normkonform ist. Eine Erleichterung, die auch Technischen Händlern zugutekommt, denn sie können Kunden mit orthopädischem Bedarf gezielt Modelle empfehlen, deren Zurichtung bereits im Voraus zertifiziert wurde. Mehr zum Thema erfahren Sie in TH 01/2015 und bei den Experten von Elten.

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