Experten antworten zur PSA-Verordnung

Seit April 2018 ist die Anwendung der neuen PSA-Verordnung EU-weit verbindlich. Die meisten Veränderungen betreffen Hersteller, Händler und Importeure. Viele Betroffene haben Fragen.

Für den Bereich der Schutzkleidung liefern Experten des Herstellers Bierbaum-Proenen (BP) relevante Antworten. In Schulungen und auf der Homepage erklären die Fachleute alles Wissenswerte rund um die neue PSA-Verordnung.  Seit April 2018 müssen alle Wirtschaftsakteure ihren neuen Pflichten gemäß der Verordnung nachkommen. Bei den Wirtschaftsakteuren unterscheidet man grundsätzlich zwischen den sogenannten Bereitstellern wie Händlern oder Textilservice-Unternehmen und den Inverkehrbringern wie Herstellern, Bevollmächtigten und Einführern. Anders als bei der PSA-Richtlinie, die von der neuen Verordnung (EU) 2016/425 abgelöst wurde, haben die EU-Mitgliedsstaaten nunmehr keinerlei Spielraum mehr, um die Anforderungen umzusetzen. Denn: Eine Verordnung hat allgemeine Gültigkeit, ist in allen Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat.
Die PSA-Fachleute aus dem Hause BP haben unterstützt von externen Experten bereits einige Schulungen durchgeführt, die auf reges Interesse stießen. Ein Leitfaden durch die neue Verordnung steht ab sofort unter www.bp-online.com/psa-verordnung.html zur Verfügung. Zum Thema referierte BP Experte Christof Dubielewicz auch beim jüngsten „TH live“-Webinar, jederzeit abrufbar in der TH-Mediathek unter www.technischerhandel.com/Veranstaltungen/Webinar-TH-live

Bierbaum-Proenen GmbH & Co. KG, Köln, c.dubielewicz@bierbaum-proenen.de, T +49 173 8559143, www.bp-online.com/

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