Fachverband deckt gravierende Mängel bei Zurrgurten auf
Das Ergebnis: Knapp die Hälfte aller getesteten Zurrgurt-Systeme hat die physikalische Prüfung nach DIN EN 12195-2 mit erheblichen Mängeln nicht bestanden, ein weiteres Drittel der Produkte war zumindest mit einem Mangel behaftet.
Das Hauptaugenmerk bei Begutachtung lag auf zweiteiligen Zurrgurtsystemen mit einer Zurrkraft (LC) von 2.500 daN. Insgesamt wurden in der FSA-Stichprobe 36 Zurrgurt-Systeme geprüft, von denen 17 laut FSA „ohne jeden Zweifel niemals hätten in den Verkauf gelangen dürfen“. Die häufigsten Beanstandungen waren von außen nicht erkennbare Materialfehler. Vor allem drei Fehler stachen heraus: sechszehnmal hatten es die Prüfer mit mangelhaften Zurrgurtbändern zu tun (übermäßige Dehnung, unzureichende Bandbruchkraft), neunmal wurde der Handhebeltest nicht bestanden (z. B. Handhebel verbogen, unzulässig hohe Halbwellendeformation oder Abscherung der Sperrschieber) und neunmal wurde die auf dem Etikett angegebene Vorspannkraft des verwendungsfertigen Zurrgurtes nicht erreicht. 27 der 36 getesteten und 14 der 17 mangelhaften Zurrgurt-Systeme hatten ein GS-Zeichen.
Die Testergebnisse veranlassten den FSA, zusammen mit jeweils einem Vertreter der BG Verkehr und des zuständigen DIN-Normenausschusses, im Juli 2018 bei der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) in München vorstellig zu werden, weil die Konformitätsbewertungsstellen, die ein GS-Zeichen vergeben dürfen, von der ZLS überprüft und auch überwacht werden. Zudem hat die ZLS koordinierende Aufgaben der Marktüberwachungsbehörden aller deutschen Bundesländer. Der Leiter der ZLS, Ministerialrat Hans-Georg Niedermeyer, zeigte sich in der Gesprächsrunde bestürzt über die vorgelegten Prüfergebnisse: „Hier besteht in der Tat dringender Handlungsbedarf für unsere Behörde sowie für die gesamte Marktüberwachung.“
Fachverband Seile und Anschlagmittel e.V. (FSA), Düsseldorf, info@fsa-verband.de, T +49 211 44 53 22, www.fsa-verband.de
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