Mittelstand kritisiert Lieferkettengesetz
Allein der Fragebogen zum LkSG mit seinen 437 Fragen und Antwortoptionen zeige, wieviel bürokratischer Aufwand auf die Unternehmen inmitten einer der schärfsten Krisen der Nachkriegsgeschichte zukomme. „Besonders irritierend ist, dass Unternehmen nicht nur nach ihren unmittelbaren, sondern auch nach ihren mittelbaren Zulieferern und Geschäftspartnern in Drittstaaten befragt werden“, heißt es in einer Mitteilung des BGA. „Zusätzliche Spill-Over-Effekte sorgen dafür, dass die im Gesetz verankerte Anwendungsgrenze für Unternehmen ab einer Größe von 3.000 Mitarbeitern bereits heute Makulatur ist. Letztlich ist der Großteil unserer Wirtschaft inklusive des Mittelstandes auf diese Weise dem LkSG unterworfen. Das geht weit über die eigentlichen Anforderungen des Gesetzes hinaus. Gerade kleine und mittlere Betriebe haben mit erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen, während sie gleichzeitig versuchen, ihre Handels- und Lieferketten kriegs- und krisenbedingt neu auszurichten. Doch während ganz Deutschland von einer Zeitenwende in der Außen-, der Sicherheits- und der Handelspolitik spricht, soll das Sorgfaltspflichtengesetz unbeirrt und unverändert durchgezogen werden“, beklagt der BGA.
info@bga.de, T +49 30 5900995-0, www.bga.de
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