Reiff nimmt Atemschutzmasken ins Sortiment auf

Das Reutlinger Unternehmen Reiff Technische Produkte hat sein Sortiment um Atemschutzmasken erweitert. In den EU-Staaten zugelassene Atemschutzmasken müssen der EN 149 entsprechen. Denn nur mit zertifizierter Maske besteht umfassender Schutz. Sowohl der US-amerikanische Standard N95 als auch der chinesische Standard KN95 werden in der EU nicht anerkannt.

FFP2-Maske im Einsatz (Bildquelle: Peter / stock.adobe.com)

Die bei uns gültige EN 149 teilt die Filtermasken in die drei Geräte- bzw. Schutzklassen FFP1, FFP2 und FFP3 ein. Das Kürzel FFP steht dabei für „filtering face piece“ (filtrierendes Gesichtsstück). Die bei Reiff erwerblichen FFP2-Masken schützen vor Bakterien und Staub aber auch vor Rauch und Aerosolen, die gesundheitsschädlich sein können. Die Masken können daher auch in Bergwerken oder der Metallindustrie eingesetzt werden und das Risiko von Lungenerkrankungen mindern.

Die Atemschutzmasken sollten maximal acht Stunden getragen werden. Sie sind latex-, silikon- und PVC frei, luftdurchlässig und hypoallergen. Mit elastischen Trägern und einem verstellbaren Nasenclip lassen sich die Schutzmasken individuell angepassen.

info@reiff-gruppe.de, T +49 7121 323-0, www.reiff-gruppe.deund www.reiff-tpshop.com

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