Bundesregierung plant Haftungsverschärfung für Verkäufer

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Gesetzentwurf zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung vorgelegt. Der Vorschlag sieht die verschuldensunabhängige Haftung des Verkäufers für Aus- und Einbauleistungen vor, die entstehen, wenn die gelieferte Ware fehlerhaft war und der Käufer Nacherfüllung begehrt. 

Der BGA lehnt eine Garantiehaftung im B2B-Bereich bei Aus- und Einbaukosten "strikt" ab (Bildquelle: bramgino / Fotolia.com)

Der Vorstoß des Bundesjustizministeriums würde laut BGA die Geschäftsbeziehungen in der Lieferkette maßgeblich beeinträchtigen. Den Handwerker, der mangelhaftes Baumaterial gekauft hat, im Blick, sieht der Vorschlag eine Garantiehaftung für Aus- und Einbaukosten vor, die Großhandelsunternehmen unmittelbar treffen und sich bis zu den Herstellern auswirken würde – und dies weit über die Baubranche hinaus.

Liefert ein Großhändler eine Mutter an einen Hersteller von Windenergierädern und erweist sich diese als fehlerhaft, muss der Händler fehlerfreie Muttern nachliefern. Den Ausbau der fehlerhaften und den Einbau der Ersatzware hat er aktuell nur zu tragen, wenn ihn ein Verschulden für die mangelhafte Lieferung trifft. Dies soll sich nun ändern: Künftig müsste der Verkäufer auch ohne eigenes Verschulden für die Aus- und Einbaukosten haften, was immensen Aufwand und Kosten verursachen kann. Voraussetzung für die Haftung ist, dass der Käufer die mangelhafte Sache gutgläubig und gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut hat.

Der Gesetzentwurf beschränkt sich jedoch nicht auf den Ersatz von Aus- und Einbaukosten. Hinzu käme ein Wiederherstellungsanspruch des Käufers, wenn er eine Sache gutgläubig und gemäß ihrer nach dem Vertrag vorausgesetzten Verwendung verändert, also z.B. behandelt oder veredelt hat. In diesem Fall wäre der ursprüngliche Zustand vor Veränderung wiederherzustellen. Damit würde sich der Anwendungsbereich der Haftungsverschärfung in der Praxis deutlich ausweiten.

Garantiehaftung schadet deutschem Mittelstand

Der BGA lehnt eine Garantiehaftung von Verkäufern für Aus- und Einbaukosten und bei Veränderung der Kaufsache im B2B-Geschäft strikt ab und hat die Haltung des Groß- und Außenhandels im Positionspapier „Aus- und Einbaukosten bei Produktmängeln: Garantiehaftung schadet deutschem Mittelstand“ gegenüber Bundesregierung und Bundestag zum Ausdruck gebracht. „Die Übertragung von Verbraucherrecht auf den geschäftlichen Verkehr zwischen Unternehmen schadet der deutschen Wirtschaft“, heißt es von Seiten des BGA. Unternehmen seien Verbrauchern nicht gleichzustellen, dafür fehle es an einem speziellen Schutzbedürfnis – rechtlich wie wirtschaftlich. Käufer im B2B-Geschäft, ob Handwerker oder Großindustrie, sind Profis mit hohem fachlichen Know-how und entsprechenden Gewinnmargen. Zudem verläuft die Lieferkette nicht immer „von groß nach klein“. Vielmehr gehört für viele mittelständische Groß- und Außenhandelsunternehmen die Belieferung von Großunternehmen und Konzernen zum täglichen Geschäft. Der BGA setzt sich für eine Beschränkung der verschuldensunabhängigen Haftung des Verkäufers für Aus- und Einbaukosten auf Verbrauchsgüterkäufe ein, wie es der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil aus dem Jahr 2011 fordert.

Alexander.Kolodzik@bga.de, T +49 30 5900 99-581, www.bga.de

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