BGA plädiert für Vereinfachung bei der Einfuhrumsatzbesteuerung

Anlässlich erster Überlegungen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe bezüglich einer Optimierung der steuerlichen Regelungen bei den Einfuhren nach Deutschland hatte das Bundesfinanzministerium (BMF) zu einem Gespräch eingeladen. Der BGA nahm daran teil und machte deutlich, dass eine Optimierung unter Wettbewerbs- und Liquiditätsaspekten geboten ist.

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Bei Einfuhren sind die steuerlichen Wettbewerbsbedingungen am Standort Deutschland für Importeure ein wichtiger Standortfaktor. So wird beispielsweise für die Einfuhr von Gütern über die Niederlande in Deutschland geworben, weil in den Niederlanden die Einfuhr in die Europäische Union und die anschließende weitere Lieferung nach Deutschland umsatzsteuerlich einfacher administriert werden kann. Seit rund 15 Jahren unterstützt der BGA Überlegungen, die Einfuhrumsatzsteuer, die vom Zoll verwaltet wird, und den damit verbundenen Vorsteuerabzug, der von der Finanzverwaltung administriert wird, zu vereinfachen, indem auch in Deutschland eine direkte Verrechnung möglich wird.

Unter den am Gespräch mit dem BMF teilnehmenden Verbänden bestand Einvernehmen, eine Verrechnung von Einfuhrumsatzsteuer und Vorsteuer als grundlegende Lösung anzustreben. Der BGA unterstützt diese Zielsetzung und würde auch eine Zwischenlösung begrüßen, die eine administrative Vereinfachung bringt und den Weg zu einem Verrechnungsmodell öffnet.

Von Seiten des BMF wurde als ein Zwischenfazit mitgenommen, dass die von der Wirtschaft vorgetragene Problematik kein Thema von nur regionaler, sondern von landesweiter Bedeutung ist. Es wurde betont, dass die Politik das Thema aufgegriffen habe, aber noch keine Aussage zur zeitlichen Perspektive einer Umsetzung getroffen werden kann. Allerdings wurde eingeräumt, dass eventuell eine Zwischenlösung erwogen werden müsse, ohne eine end-gültige Lösung zu blockieren, die aber eine Teilentlastung bringe.

info@bga.de, T +49 30 590099-581, www.bga.de

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