EU verlängert CBAM-Meldefrist

Nach massiver Kritik von mehreren Seiten am europäischen CO2-Grenzausgleichssystem, kurz CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism), hat die EU-Kommission die CBAM-Meldefrist um 30 Tage vom 31. Januar 2024 auf nunmehr den 1. März 2024 verlängert. Zu den Kritiken gehörten u.a. der BGA und seine Mitgliedsverbände.

Bildquelle: NicoElNino / stock.adobe.com

Zeitgleich mit der Bekanntgabe am 29. Januar 2024 hat die nationale CBAM-Behörde in Deutschland, die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) vermeldet, dass die verzögerte Bereitstellung der Registrierungsmöglichkeiten für berichtspflichtige Anmelder und somit die späte Möglichkeit zur Erstellung der CBAM-Berichte in Deutschland für berichtspflichtige Anmelder nicht zur Verhängung von Sanktionen oder anderen Nachteilen führen werde.

Der BGA und seine Mitgliedsverbände fordern die Verantwortlich in Brüssel wie Berlin auf, „umgehend alles zu tun, damit zukünftiges Verwaltungshandeln resilienter wird“, wie der BGA schreibt und ergänzt: „Neben entschlackten Vorschriften gehört eine effiziente Verwaltung mit gut durchdachten und erprobten Prozessen unabdingbar zu einem gelungenen Bürokratieabbau.“

info@bga.de, T +49 30 5900995-0, www.bga.de

Hersteller zu diesem Thema

 


 

Sie wollen TH Technischer Handel abonnieren?

Abonnieren Sie die digitale Ausgabe einschl. eines gedruckten Exemplars!

Weitere Pluspunkte: Sie können TH Technischer Handel auf dem PC, dem Tablet und dem Smartphone lesen und Artikel in den Ausgaben ab Juni 2016 nachschlagen. Und es dürfen vier Kollegen mitlesen.

Erstmal testen? Hier können Sie ein Probeabo bestellen.

Das könnte Sie auch interessieren